Die Abwassergebühr wird jährlich mit Beschluss des Gemeindeausschusses auf Grundlage eines Beschlusses der Landesregierung festgelegt.
Es wird unterschieden zwischen:
Häusliche Abwässer:
Diese Gebühr setzt sich zusammen aus dem Tarif für den Kanaldienst und dem Tarif für die Abwasserbehandlung (Klärung) der Abwässer.
Gemäß Art. 21 der Verordnung wird auf Antrag für die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser pro meldeamtlichem Haushalt ein Abzug auf die Abwassergebühr gewährt. Für die Berechnung des Abzuges wird ein Verbrauch von 2,5 Litern pro m² für 150 Tage im Jahr angenommen, wobei eine maximale Fläche von 100 m² zugelassen wird.
Der im vorhergenannten Absatz genannte Abzug wird gewährt, wobei jedoch pro gemeldeter Person im Haushalt eine Mindestmenge von 50 m³ (=Durchschnittsjahresverbrauch pro Person in Mals) jedenfalls ins Rechnung gestellt wird.
Gewerbliche Abwässer:
Hier zählt neben dem Tarif für den Kanaldienst und dem Tarif für die Abwasserbehandlung (Klärung) der Abwässer auch der Verschmutzungsgrad, welcher in den verschiedenen gewerblichen Tätigkeiten variiert.
Für die Viehzuchtbetriebe gelangt die im Beschluss der Landesregierung Nr. 1030 vom 08.09.2015 vorgesehene Regelung zur Anwendung: bei separat installierter Uhr im Stall wird nur die Menge, welche 35 m³ pro GVE überschreitet, der Abwassergebühr unterworfen. Wenn kein zweiter Wasserzähler eingebaut ist, wird die Formel laut obgenanntem Landesausschussbeschluss angewandt, wobei jedoch pro gemeldeter Person im Haushalt eine Mindestmenge von 50 m³ (=Durchschnittsverbrauch pro Person in Mals) jedenfalls ins Rechnung gestellt wird. Auch in diesem Falle beträgt die max. Befreiung 35 m³/GVE und Jahr. Dies gilt für das gesamte Gemeindegebiet.
Abwassergebühr 2024 (festgelegt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 521 vom 28.11.2023)
Kanaldienst: 0,375 Euro/m3
Klärung:0,815 Euro/m3
Gesamt: 1,190 Euro/m3
Abwassergebühr 2023 (festgelegt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 512 vom 14.11.2022)
Kanaldienst = 0,360 Euro/m³
Klärung = 0,906 Euro/m³
Gesamt = 1,266 Euro/m³
Abwassergebühr 2022 (festgelegt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 542 vom 07.12.2021)
Kanaldienst = 0,325 Euro/m³
Klärung = 0,703 Euro/m³
Gesamt = 1,028 Euro/m³
Abwassergebühr 2021 (festgelegt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 534 vom 15.12.2020)
Kanaldienst = 0,35 Euro/m³
Klärung = 0,65 Euro/m³
Gesamt = 1,00 Euro/m³
Abwassergebühr 2020 (festgelegt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 539 vom 11.11.2019)
Kanaldienst = 0,31 Euro/m³
Klärung = 0,69 Euro/m³
Gesamt = 1,00 Euro/m³
Abwassergebühr 2019 (festgelegt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 506 vom 10.12.2018)
Kanaldienst = 0,28 Euro/m³
Klärung = 0,65 Euro/m³
Gesamt = 0,93 Euro/m³
Abwassergebühr 2018 (festgelegt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 419 vom 13.11.2017):
Kanaldienst = 0,28 Euro/m³
Klärung = 0,65 Euro/m³
Gesamt = 0,93 Euro/m³
Abwassergebühr 2017 (festgelegt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 476 vom 23.11.2016):
Kanaldienst = 0,28 Euro/m³
Klärung = 0,65 Euro/m³
Gesamt = 0,93 Euro/m³
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